Unsere Zahlungslösung ist ausschließlich firmengebundenen Händlern vorbehalten.
Hier ist eine Liste der verschiedenen Dokumente, die Sie je nach Rechtsform Ihres Unternehmens in Deutschland und in Österreich bereitstellen müssen.
Deutschland
Kapitalgesellschaften (GmbH, gGmbH, AG...)
- Handelsregisterauszug weniger als 3 Monate alt oder Gewerbeschein
- Wenn der Handelsregisterauszug älter als 3 Monate ist, ein Steuerbescheid der nicht älter als 3 monate alt ist
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass des wirtschaftlich Berechtigten
- Ein offizielles Dokument von Ihrer Bank auf dem der Kontoinhaber, die IBAN und der Name Ihrer Bank zu sehen ist.
Einzelunternehmen, Einzelkaufmann
- Handelsregisterauszug weniger als 3 Monate alt oder Gewerbeschein
- Wenn der Handelsregisterauszug älter als 3 Monate ist, ein Steuerbescheid der nicht älter als 3 monate alt ist
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass des wirtschaftlich Berechtigten
- Ein offizielles Dokument von Ihrer Bank auf dem der Kontoinhaber, die IBAN und der Name Ihrer Bank zu sehen ist.
Andere (GbR, KG, PartG...)
- Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Grundungsurkunde oder äquivalent weniger als 3 Monate alt
- Wenn der Handelsregisterauszug älter als 3 Monate ist, ein Steuerbescheid der nicht älter als 3 monate alt ist
- Wenn das Unternehmen ein Verein ist: Genossenschaftssatzung, Stiftungssatzung, Vereinsregisterauszug
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters
- Ein offizielles Dokument von Ihrer Bank auf dem der Kontoinhaber, die IBAN und der Name Ihrer Bank zu sehen ist.
Österreich
Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, OG, KG, etc.)
- Firmenbuchauszug der weniger als 3 Monate alt ist oder Gewerbeschein
- Wenn der Firmenbuchauszug älter als 3 Monate ist, ein Steuerbescheid der nicht älter als 3 monate alt ist
- Ein Dokument, das die wirtschaftlich Berechtigen des Unternehmens bescheinigt, falls die Angaben im Firmenbuchauszug fehlen : Öffentlicher Auszug aus dem Firmenbuch der wirtschaftlich Berechtigen
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass des wirtschaftlich Berechtigten
- Ein offizielles Dokument von Ihrer Bank auf dem der Kontoinhaber, die IBAN und der Name Ihrer Bank zu sehen ist.
Einzelunternehmen, Einzelkaufmann
- Ein Firmenbuchauszug oder eine Gewerbeberechtigung der/die weniger als 3 Monate alt ist oder ein Gewerbeschein
- Wenn der Firmenbuchauszug/Gewerbeberechtigung älter als 3 Monate ist, ein Steuerbescheid der nicht älter als 3 monate alt ist
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters
- Ein offizielles Dokument von Ihrer Bank auf dem der Kontoinhaber, die IBAN und der Name Ihrer Bank zu sehen ist.
Andere
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung der/die weniger als 3 Monate alt ist oder ein Gewerbeschein
- Wenn der Firmenbuchauszug/Gewerbeberechtigung älter als 3 Monate ist, ein Steuerbescheid der nicht älter als 3 monate alt ist
- Wenn das Unternehmen ein Verein ist : Ein Vereinsregisterauszug und die Vereinssatzung
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass des wirtschaftlich Berechtigten
- Ein offizielles Dokument von Ihrer Bank auf dem der Kontoinhaber, die IBAN und der Name Ihrer Bank zu sehen ist.
Wenn Sie Fragen zu einem der oben genannten Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns unter compliance@getalma.eu zu kontaktieren