Unsere Zahlungslösung ist ausschließlich Händlern vorbehalten, die an ein Unternehmen angeschlossen sind.
Hier ist eine Liste der verschiedenen Dokumente, die Sie je nach Rechtsform Ihres Unternehmens in Luxemburg bereitstellen müssen :
Luxemburgische Privatgesellschaft (SA, SARL, SECA)
- Ein Dokument, das die Eintragung des Unternehmens, das Inhaber des Zahlungskontos ist, bescheinigt und das nicht älter als drei Monate ist (Auszug aus dem “Handels- und Firmenregister” (RCS))
- Ein Dokument, das die wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens bestätigt : Auszug aus dem RBE (Registre des Bénéficiaires Effectifs / Register der wirtschaftlichen Eigentümer)
- Ein gültiger Ausweis (Vorder- und Rückseite des Personalausweises, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) der natürlichen Person, die das Unternehmen vertritt, das Inhaber des Zahlungskontos ist
- Ein gültiger Ausweis (Vorder- und Rückseite des Personalausweises, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) aller wirtschaftlich Berechtigten, die mehr als 25% des Unternehmens, das Inhaber des Zahlungskontos ist, besitzen
- Ein offizielles Dokument der Bank, aus dem der Kontoinhaber, die IBAN und der Name der Bank eindeutig hervorgehen
Luxemburgisches Einzelunternehmen
- Ein Dokument, das die Eintragung des Unternehmens, das Inhaber des Zahlungskontos ist, bescheinigt und das nicht älter als drei Monate ist (Auszug aus dem “Handels- und Firmenregister” (RCS))
- Ein gültiger Ausweis (Vorder- und Rückseite des Personalausweises, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) der natürlichen Person, die das Unternehmen vertritt, das Inhaber des Zahlungskontos ist
- Ein offizielles Dokument der Bank, aus dem der Kontoinhaber, die IBAN und der Name der Bank eindeutig hervorgehen
Andere (Vereine, etc.)
- Ein Dokument, das die Eintragung des Unternehmens, das Inhaber des Zahlungskontos ist, bescheinigt und das nicht älter als drei Monate ist (Auszug aus dem “Handels- und Firmenregister” (RCS))
- Ein Dokument, das die wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens bestätigt : Auszug aus dem RBE (Registre des Bénéficiaires Effectifs / Register der wirtschaftlichen Eigentümer)
- Wenn es sich um einen Verein handelt :
- Die unterschriebene Satzung des Vereins
- Die Veröffentlichung in der RESA (Recueil électronique des sociétés et associations / Elektronische Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen) des Vereins
- Ein gültiger Ausweis (Vorder- und Rückseite des Personalausweises, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) der natürlichen Person, die das Unternehmen vertritt, das Inhaber des Zahlungskontos ist
- Ein gültiger Ausweis (Vorder- und Rückseite des Personalausweises, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) aller wirtschaftlich Berechtigten, die mehr als 25% des Unternehmens, das Inhaber des Zahlungskontos ist, besitzen
- Ein offizielles Dokument der Bank, aus dem der Kontoinhaber, die IBAN und der Name der Bank eindeutig hervorgehen
Wenn Sie Fragen zu einem der oben genannten Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns unter compliance@getalma.eu zu kontaktieren